AutoSock für PKW ab sofort rechtlich anerkannte Schneekettenalternative in gesamter EU und Schweiz
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Originale Mitteilung aus 2020:
Ab sofort ist AutoSock für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge in der gesamten Europäischen Union und in der Schweiz rechtlich anerkannt, wenn Schneeketten vorgeschrieben sind.
AutoSock ist das weltweit erste Produkt, das nach der neuen europäischen Norm EN16662-1: 2020 zertifiziert wurde. Gemäß EU-Verfahren wurde der Standard in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, der Schweiz, Serbien und der Türkei als nationaler Standard umgesetzt (siehe Liste).
Gleichzeitig wurden widersprüchliche nationale Normen bis zum 30. November 2020 widerrufen. In Österreich beispielsweise existiert die ÖNORM V5117 nicht mehr und wurde mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 durch ÖNORM EN 16662-1: 2020 7 15 ersetzt. Darüber hinaus hat AutoSock bereits im Oktober 2020 die Konformitätsbeglaubigung in der Schweiz erhalten.
Kurz gesagt: AutoSock für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit einem Bruttogewicht von weniger als 3,5 t kann von nun an rechtlich legal verwendet werden, wenn innerhalb der gesamten EU und der Schweiz Schneeketten vorgeschrieben sind.
Länder, die EN16662-1 bereits als nationalen Standard implementiert haben
EN16662-1 in Europa: Implementierungskarte
Welche Regeln gelten von nun an in den Alpen? Kann AutoSock rechtlich legal als Schneekettenalternative verwendet werden?
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