Schneekettenpflicht: Was gilt für die Schweiz, Deutschland, Österreich und den Rest der EU?
Ketten sind verpflichtend in der gesamten Alpenregion
Auf verschneiten und rutschigen Bergstraßen sind Schneeketten seit Jahrzenten verpflichtend in der gesamten Alpenregion. Auch in Österreich deutet das blaue Verkehrszeichen mit der Schneekette daraufhin, dass ab diesem Schild Traktionshilfen zusätzlich auf die Reifen aufgezogen werden müssen. In Frankreich und in der Schweiz dürfen seit Jahren Alternativen zu Schneeketten, wie z.B. Schneesocken oder textile Schneeketten, verwendet werden. Allerdings darf man diese Produkte nicht in Österreich bei entsprechender Kettenpflicht aufziehen.
Wie ist die Schneekettenpflicht in Europa geregelt?
Die Nutzung von Wintertraktionshilfen für PKW ist in der EU nicht harmonisiert und jedes Land entscheidet unabhängig vom Nachbarn über Anforderungen an Schneeketten und andere Traktionshilfen. Um hier eine gemeinsame Basis für die EU zu schaffen, wurde vor 15 Jahren eine CEN-Arbeitsgruppe (Europäisches Institut für Normung) gebildet. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind Experten für Wintertraktion, Reifen und Fahrzeugbau sowie Prüf- und Zertifizierungsinstitute und erarbeiteten einen gemeinsamen europäischen Standard.
Nach zehn Jahren wurde der europäische Standard EN16662-1:2020 offiziell im Sommer 2020 verabschiedet. Qualitativ hochwertige Alternativprodukte wie z.B. AutoSock sind bereits seit 2020 nach diesem neuen europäischen Standard zertifiziert.
Bis zum Ende des Jahres 2020 musste dieser neue Standard in allen EU und CEN-Mitgliedsstaaten in das jeweilige nationale Normenwerk aufgenommen werden. So wurde zum Beispiel in Deutschland die DIN EN 16662-1 bereits im Juli 2020 veröffentlicht. Auch Nicht-EU-Länder wie die Schweiz, Norwegen und die Türkei haben den neuen Standard in ihr nationales Normenwerk aufgenommen und veröffentlicht. Österreich war hier keine Ausnahme und publizierte die entsprechende ÖNORM EN16662-1 ebenfalls im Juli 2020. Ergänzend zur Einführung dieses neuen Standards mussten alte, bis dahin geltende nationale Normen zurückgezogen werden, da diese durch den neuen europäischen Standard ersetzt wurden.
Sonderfall Österreich: Rechtsprechung sorgt für Verwirrung bei Firmen und Millionen von Autofahrern
Noch Jahre nach der Einführung der EN16662-1 in Österreich blieb der Verweis auf die zurückgezogene ÖNORM V5117 in der Rechtsvorschrift bestehen.
Dort hieß es: „(7) In den Geltungsbereich der ÖNORM V5117 September 2007 oder der ÖNORM V 5119 Mai 2008 fallende Schneeketten müssen diesen ÖNORMEN entsprechen, sofern es sich nicht um gleichwertige Produkte aus anderen EU-Mitgliedstaaten handelt. Schneeketten, die der ÖNORM V5117 September 2007 oder ÖNORM V 5119 Mai 2008 in einer früheren Fassung entsprechen, dürfen weiterhin feilgeboten werden.“ (Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1967/399/P4/NOR40215452 European Legislation Identifier (ELI))
Dieser Bezug auf einen zurückgezogenen Standard (ÖNORM V5117 September 2007) führte bei Autofahrern und Herstellern von alternativen Traktionsprodukten zu Verwirrung. Zur Klärung der Lage fragte u.a. der norwegische Hersteller AutoSock Operations AS im Jahr 2021 beim zuständigen Ministerium in Österreich nach: Im Sommer 2022 kam die Antwort, dass AutoSock und andere Traktionsprodukte in Österreich nicht bei Schneekettenpflicht eingesetzt werden dürfen, da es sich nicht um Schneeketten aus Metall handele und nur diese zugelassen seien.
Der Hersteller von AutoSock Schneesocken akzeptierte diese Antwort des Ministeriums nicht und reichte Beschwerde gegen den Bescheid ein. Mit einer Entscheidung bezüglich der Beschwerde ist in den kommenden Monaten zu rechnen. Bis zu einer finalen gerichtlichen Klärung gilt in Österreich die Aussage des entsprechenden Bundesministeriums, dass ausschließlich Schneeketten und keine alternativen Produkte bei Schneekettenpflicht zugelassen sind. Es dürfen lediglich Metallketten die gemäß EN16662-1 oder dem älteren Nationalstandard ÖNORM V5117 freigeprüft sind, eingesetzt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Alternativen zur Schneekette, wie zum Beispiel Schneesocken von AutoSock, sehr wohl in Österreich bei Straßenglätte eingesetzt werden dürfen. Lediglich wenn das blaue Schneekettenschild erscheint und somit Schneekettenpflicht herrscht, dürfen nach heutigem Stand ausschließlich Schneeketten und keine alternativen Produkte wie Schneesocken eingesetzt werden.
Alle weiteren Details zur Situation in Österreich findest du in unserem News Blogartikel hier.
Wie ist die Schneekettenpflicht in anderen Staaten der Alpenregion geregelt?
Österreich ist für Winterurlauber und Bergtouristen nicht das einzige Ziel in Europa. Wie sieht es mit der Akzeptanz von Schneesocken in Österreichs Nachbarländern aus?
Welche Regelung gilt in der Schweiz bei Schneekettenplicht?
Die Schweiz gehört zwar nicht zur EU, ist jedoch Mitglied beim CEN und hat den neuen Europäischen Standard ebenfalls als Schweizer Nationalstandard eingeführt. Allerdings gilt in der Schweiz weiterhin eine davon unabhängige Vorschrift bezüglich der Akzeptanz von Schneeketten und deren Alternativen. Neben klassischen Schneeketten sind in der Schweiz tatsächlich nur wenige andere, hochwertige Traktionsprodukte wie zum Beispiel die Schneesocken von AutoSock als legale Alternative bei Schneekettenpflicht zugelassen.
Die Schneekettensituation in Frankreich
In Frankreich werden Schneesocken wie AutoSock als legale Alternative zu Metallketten bei Schneekettenpflicht schon seit über 10 Jahren anerkannt. Sobald das blaue Verkehrsschild mit der Schneekette („Panneau B26“) am Straßenrand erscheint, sind Schneeketten oder akzeptierte Alternativen wie Kunststoffketten oder Schneesocken an den Antriebsrädern des Fahrzeugs anzulegen.
Seit 2 Jahren gibt es zusätzlich definierte Gebiete, in denen spezielle Bergwinterfahrregeln gelten („Loi Montagne“). Hier müssen zwingend Winterreifen oder Schneeketten/Schneesocken auf Sommerreifen eingesetzt werden. Auch hier sind Produkte wie AutoSock als Alternative zur Schneekette uneingeschränkt zugelassen.
Wie ist die Regelung bei textilen Schneeketten in Italien?
Wie auch Österreich und alle anderen EU-Länder hat Italien den neuen europäischen Wintertraktionsstandard EN16662-1 als nationalen Standard UNI EN16662-1 implementiert und somit offiziell Ihren bisher geltenden Standard UNI 11313 ersetzt. Der seit 2009 gültige alte Standard ist weitestgehend identisch mit dem alten österreichischen Standard ÖNORM V5117. Anders als Österreich, akzeptiert Italien bereits seit 2022 alternative Traktionsprodukte, die gemäß EN16662-1 geprüft sind. Somit sind Schneesocken wie z.B. AutoSock in Italien eine legale Alternative zu klassischen Schneeketten bei Kettenpflicht.
Was gilt im Rest von Europa?
Schneesocken von AutoSock für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen können verwendet werden, wenn in Europa Schneekettenpflicht besteht (Ausnahme: Österreich). AutoSock ist das weltweit erste Produkt, das nach der neuen europäischen Norm EN16662-1 zertifiziert wurde. Nach allgemeinen Verfahren wurde der Standard in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island, Serbien und der Türkei implementiert.
Alle weiteren Details zur Situation in Österreich findest du in unserem News Blogartikel hier.